Förderung für die Dachdämmung: BEG & KfW
Die Dachdämmung gehört zu den am besten geförderten Einzelmaßnahmen. Wer den Antrag richtig stellt und die technischen Vorgaben einhält, holt einen spürbaren Teil der Kosten über die Förderung zurück.
Die Dachdämmung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit in der Regel 15 Prozent bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 Prozent. Voraussetzung sind unter anderem der U-Wert von 0,14 W/(m²K) und der Antrag vor der Beauftragung. Alternativ ist ein KfW-Kredit möglich.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten
BEG-Zuschuss (Einzelmaßnahme)
Über das BAFA gibt es für die Dämmung der Dachflächen in der Regel 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozent Bonus dazu – zusammen bis zu 20 Prozent.
KfW-Kredit
Alternativ oder ergänzend ist eine Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss möglich, vor allem bei umfassenderen Sanierungen zum Effizienzhaus.
Voraussetzungen, die oft übersehen werden
- Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden – wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.
- Die Dämmung muss den geforderten U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreichen.
- Ein Energie-Effizienz-Experte muss die Maßnahme fachlich begleiten und bestätigen.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für die Dachdämmung?
In der Regel 15 Prozent BEG-Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genaue Höhe hängt von Maßnahme und aktueller Förderrichtlinie ab.
Muss der Antrag vor oder nach der Sanierung gestellt werden?
Immer vorher. Der Förderantrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt sein, sonst entfällt der Anspruch.
Brauche ich einen Energieberater?
Für die BEG-Einzelmaßnahme ja – ein Energie-Effizienz-Experte begleitet die Maßnahme fachlich und bestätigt die Voraussetzungen.
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